Verhaltens­verein­barung

Alle in der Schule Tätigen sollen sich hier wohlfühlen. Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Pünktlichkeit gehören genauso zu den Grundlagen jeder menschlichen Gemeinschaft wie Reinlichkeit und schonende Behandlung aller Gegenstände und Einrichtungen.

Wir grüßen einander und verabschieden uns auch als Ausdruck der Höflichkeit und der Wertschätzung. In diesem Sinne unterlassen wir auch beleidigende Äußerungen und herablassende Handlungen sowohl im Alltag als auch im Internet.

Wir verhalten uns in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit und höflich. Außerdem ist es unsere Pflicht, Termine einzuhalten und uns pünktlich und rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts oder einer Schulveranstaltung am zuvor vereinbarten Treffpunkt einzufinden.

In der Unterstufe schalten wir die Mobiltelefone während des Unterrichts, der Pausen und in der Zeit der Nachmittagsbetreuung aus bzw. in den Flugmodus und verwahren sie sicher im Spind. In der Oberstufe schalten wir die Mobiltelefone während des Unterrichts aus bzw. in den Flugmodus und verwahren sie sicher im Spind. Eine Ausnahme bildet eine ausdrückliche Aufforderung oder Erlaubnis durch die Lehrperson.

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet (ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler ab der 10. Schulstufe in Freistunden). Schulpflichtige Kinder, die am Vormittag an einer Unterrichtsstunde nicht teilnehmen, haben sich im Erdgeschoß vor dem Mehrzweckraum oder im Buffetbereich aufzuhalten und dürfen den Unterricht nicht stören. Wer diese Regelung nicht respektiert, muss am Unterricht teilnehmen.

Alle tragen angemessene und saubere Kleidung. Wir tragen in geschlossenen Räumen keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen). Aus hygienischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit benützen die Schülerinnen und Schüler im Schulhaus Hausschuhe mit rutschfester Sohle, die keine Verunreinigungen auf den Fußböden hinterlassen. Wer in der großen Pause die Außenflächen benutzt, hat die Schuhe zu wechseln.

Während der gesamten Unterrichtszeit sind Überbekleidung und Straßenschuhe abzulegen. Dafür stehen den Schülerinnen und Schülern versperrbare Spinde zur Verfügung.

Private Bilder, Videos und Tonbandaufnahmen von Personen dürfen nur mit deren Zustimmung erstellt und/oder veröffentlicht werden. Eine missbräuchliche Verwendung wird zur Anzeige gebracht.

Wenn 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrperson in der Klasse ist, muss dies von den Klassenvertretern im Sekretariat gemeldet werden.

Der Supplierplan ist eine verbindliche Änderung des Stundenplanes. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich rechtzeitig über eventuelle Änderungen im Supplierplan informieren.

Da aufgrund der Schulstruktur die Klassenräume auch von anderen Klassen benutzt werden, müssen die Arbeitsflächen der Tische freigeräumt sein.

Nach der letzten Unterrichtseinheit des Tages werden die Sessel auf die Tische gestellt, Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.

Sonderunterrichtsräume dürfen von Schülerinnen und Schülern nur betreten werden, wenn im entsprechenden Bereich eine Lehrperson anwesend ist. Die besonderen Regeln für diese Räume (z.B. CH, PH, Labor, TS, Bad, TD, KG, …) sind Teil der Verhaltensvereinbarung.

Das Mittagessen wird nicht in den Klassenräumen oder der Aula, sondern im Bereich des Buffets eingenommen.

Die Mitnahme und/oder der Konsum von Suchtmitteln (Alkohol, Tabak, Drogen, Snus, E-Zigaretten, Shisha, u.Ä.) ist den Schülerinnen und Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten sowie bei Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Dies gilt auch für den unmittelbaren Bereich um die Schule.

Bewegung im Schulgebäude hat so zu erfolgen, dass eine Fremd- und Eigengefährdung vermieden wird. Die Benützung von Skateboards, Rollerskates und Scootern (u.Ä.) im Schulgebäude ist nicht erlaubt.

Das Betreten von Sozialraum und Fachgruppenbüros ist Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden, Geldbeträge nur im unbedingt notwendigen Ausmaß.

Fundgegenstände werden den Schulwarten übergeben.

Die Benutzung des Lifts darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis durch die Direktion erfolgen.

Bei schweren Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarung behält sich die Schule, abgesehen von einer eventuellen behördlichen Anzeige, die Einleitung disziplinärer Maßnahmen bis hin zu einem Ausschlussverfahren vor.